Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-14, 6 B 15/24

6 B 15/24Verwaltungsgericht14.03.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde eines vom normalen Dienst seit 20 Jahren freigestellten Personalratsmitglieds in einem Stellenbesetzungsverfahren, in dem die Auswahl im Hinblick auf seine Bewerbung nicht anhand dienstlicher Beurteilungen sondern aufgrund der Ergebnisse eines Assessment-Centers erfolgt ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 15/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-14

Aktenzeichen: 6 B 15/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0314.6B15.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; LPVG § 7 Abs. 1; LVO NRW § 2; LVO NRW § 9; LVO NRW § 30 Abs. 3

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines vom normalen Dienst seit 20 Jahren freigestellten Personalratsmitglieds in einem Stellenbesetzungsverfahren, in dem die Auswahl im Hinblick auf seine Bewerbung nicht anhand dienstlicher Beurteilungen sondern aufgrund der Ergebnisse eines Assessment-Centers erfolgt ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.

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