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15 B 127/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-12, 15 B 127/24
15 B 127/24Verwaltungsgericht12.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-12
Aktenzeichen: 15 B 127/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0312.15B127.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Februar 2024 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der Klage (9 K 39/24) gegen das Hausverbot der Antragsgegnerin vom 21. Dezember 2023 widerherzustellen, wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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