Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-12, 15 B 127/24

15 B 127/24Verwaltungsgericht12.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 15 B 127/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-12

Aktenzeichen: 15 B 127/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0312.15B127.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Februar 2024 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der Klage (9 K 39/24) gegen das Hausverbot der Antragsgegnerin vom 21. Dezember 2023 widerherzustellen, wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.