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7 A 1317/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-08, 7 A 1317/22
7 A 1317/22Verwaltungsgericht08.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-08
Aktenzeichen: 7 A 1317/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0308.7A1317.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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