Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-08, 6 B 95/24

6 B 95/24Verwaltungsgericht08.03.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats in einem Konkurrentenstreitverfahren, dessen Auswahl in einer erneuten Auswahlentscheidung ausgeschlossen erscheint

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 95/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-08

Aktenzeichen: 6 B 95/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0308.6B95.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats in einem Konkurrentenstreitverfahren, dessen Auswahl in einer erneuten Auswahlentscheidung ausgeschlossen erscheint

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

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