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10 A 3028/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-07, 10 A 3028/21
10 A 3028/21Verwaltungsgericht07.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-07
Aktenzeichen: 10 A 3028/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0307.10A3028.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 82.500 Euro festgesetzt.
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