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4 E 51/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-06, 4 E 51/23
4 E 51/23Verwaltungsgericht06.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-06
Aktenzeichen: 4 E 51/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0306.4E51.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein noch anzustrengendes erstinstanzliches Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 29.12.2022 wird abgelehnt.
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