Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-06, 4 E 51/23

4 E 51/23Verwaltungsgericht06.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 51/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-06

Aktenzeichen: 4 E 51/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0306.4E51.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein noch anzustrengendes erstinstanzliches Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 29.12.2022 wird abgelehnt.

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