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6 E 119/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-05, 6 E 119/24
6 E 119/24Verwaltungsgericht05.03.2024
Erfolglose Streitwertbeschwerde in einem Klageverfahren, in dem die Einzelwerte mehrerer Streitgegenstände ausnahmsweise nicht gemäß § 39 Abs. 1 GKG zusammenzurechnen waren, weil sie dasselbe ideelle Interesse betrafen und ihnen daher keine selbstständige Bedeutung zukam.
Entscheidungsdatum: 2024-03-05
Aktenzeichen: 6 E 119/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0305.6E119.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GKG § 39
Erfolglose Streitwertbeschwerde in einem Klageverfahren, in dem die Einzelwerte mehrerer Streitgegenstände ausnahmsweise nicht gemäß § 39 Abs. 1 GKG zusammenzurechnen waren, weil sie dasselbe ideelle Interesse betrafen und ihnen daher keine selbstständige Bedeutung zukam.
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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