Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-28, 6 B 1238/23

6 B 1238/23Verwaltungsgericht28.02.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Verwaltungsrats in einem Konkurrentenstreitverfahren

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1238/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-28

Aktenzeichen: 6 B 1238/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0228.6B1238.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Verwaltungsrats in einem Konkurrentenstreitverfahren

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

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