Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-28, 19 A 1410/23.A

19 A 1410/23.AVerwaltungsgericht28.02.2024

Regest

Fragen im Zusammenhang mit der allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Situation in Nigeria sind in der Rechtsprechung des beschließenden Senats - soweit überhaupt generalisierungsfähig - umfassend geklärt (vgl. Urteile vom 22. Juni 2021 19 A 4386/19.A , juris, Rn. 63 ff., und vom 18. Mai 2021 19 A 4604/19.A , juris, Rn. 65 ff.). Für die Frage der Möglichkeit der Existenzsicherung sind jeweils die individuellen Umstände zu berücksichtigen, wobei Bildung, berufliche Fähigkeiten, die familiäre und psychologische Situation, der ökonomische Status und etwaige Kontakte in Nigeria von Bedeutung sein können. Auch eine Mitgliedschaft in der IPOB (Indigenous People of Biafra) kann je nach den Umständen des Einzelfalls zu den individuellen Umständen gehören, die für die Beurteilung der Möglichkeiten der Existenzsicherung bei einer Rückkehr nach Nigeria von Bedeutung sein können.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 1410/23.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-28

Aktenzeichen: 19 A 1410/23.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0228.19A1410.23A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Leitsätze

Fragen im Zusammenhang mit der allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Situation in Nigeria sind in der Rechtsprechung des beschließenden Senats - soweit überhaupt generalisierungsfähig - umfassend geklärt (vgl. Urteile vom 22. Juni 2021 19 A 4386/19.A , juris, Rn. 63 ff., und vom 18. Mai 2021 19 A 4604/19.A , juris, Rn. 65 ff.).

Für die Frage der Möglichkeit der Existenzsicherung sind jeweils die individuellen Umstände zu berücksichtigen, wobei Bildung, berufliche Fähigkeiten, die familiäre und psychologische Situation, der ökonomische Status und etwaige Kontakte in Nigeria von Bedeutung sein können.

Auch eine Mitgliedschaft in der IPOB (Indigenous People of Biafra) kann je nach den Umständen des Einzelfalls zu den individuellen Umständen gehören, die für die Beurteilung der Möglichkeiten der Existenzsicherung bei einer Rückkehr nach Nigeria von Bedeutung sein können.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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