Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-26, 4 E 744/23

4 E 744/23Verwaltungsgericht26.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 744/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-26

Aktenzeichen: 4 E 744/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0226.4E744.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Oberlandesgericht Düsseldorf durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 10.10.2023 wird abgelehnt.

Die hilfsweise erhobene Beschwerde gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Oberlandesgericht Düsseldorf durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 10.10.2023 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

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