Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-26, 4 E 669/23

4 E 669/23Verwaltungsgericht26.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 669/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-26

Aktenzeichen: 4 E 669/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0226.4E669.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4.9.2023 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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