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4 B 185/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-26, 4 B 185/24
4 B 185/24Verwaltungsgericht26.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-26
Aktenzeichen: 4 B 185/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0226.4B185.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23.2.2024 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
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