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7 B 350/23.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-23, 7 B 350/23.NE
7 B 350/23.NEVerwaltungsgericht23.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-23
Aktenzeichen: 7 B 350/23.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0223.7B350.23NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Antragsteller zu 1. bis 6., zu 9. sowie die Antragsteller zu 7. und 8. - diese als Gesamtschuldner - jeweils zu 1/8.
Der Streitwert wird auf 40.000 Euro festgesetzt.
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