Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-22, 6 B 10/24

6 B 10/24Verwaltungsgericht22.02.2024

Regest

Aufgrund einer begründeten Anhörungsrüge fortgeführtes, aber ohne Erfolg gebliebenes Beschwerdeverfahren, in dem eine Studienrätin die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt, dessen einzige Bewerberin sie zwar ist, zu dessen Bewerberkreis sie jedoch nicht zählt, weil ihre Beförderung auf die ausgeschriebene Stelle gegen das Verbot der Sprungbeförderung verstieße.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 10/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-22

Aktenzeichen: 6 B 10/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0222.6B10.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW § 19 Abs. 4; LVO NRW § 7 Abs. 1 Satz 1

Leitsätze

Aufgrund einer begründeten Anhörungsrüge fortgeführtes, aber ohne Erfolg gebliebenes Beschwerdeverfahren, in dem eine Studienrätin die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt, dessen einzige Bewerberin sie zwar ist, zu dessen Bewerberkreis sie jedoch nicht zählt, weil ihre Beförderung auf die ausgeschriebene Stelle gegen das Verbot der Sprungbeförderung verstieße.

Tenor

Der Beschluss vom 14.2.2024 wird aufrechterhalten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.