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4 E 50/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-22, 4 E 50/24
4 E 50/24Verwaltungsgericht22.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-22
Aktenzeichen: 4 E 50/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0222.4E50.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Düsseldorf durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7.11.2023 wird verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.
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