Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-22, 4 E 50/24

4 E 50/24Verwaltungsgericht22.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 50/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-22

Aktenzeichen: 4 E 50/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0222.4E50.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Düsseldorf durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7.11.2023 wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

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