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4 A 144/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-21, 4 A 144/24
4 A 144/24Verwaltungsgericht21.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-21
Aktenzeichen: 4 A 144/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0221.4A144.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5.4.2023 ablehnenden Beschluss des Senats vom 4.1.2024 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens.
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