Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-15, 17 B 871/23

17 B 871/23Verwaltungsgericht15.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 17 B 871/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-15

Aktenzeichen: 17 B 871/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0215.17B871.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen, soweit sie die Ablehnung des Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bezüglich der unter Ziffer 1 des angefochtenen Bescheides der Antragsgegnerin vom 22. Mai 2023 verfügten Ausweisung betrifft.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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