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4 B 1222/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-09, 4 B 1222/22
4 B 1222/22Verwaltungsgericht09.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-09
Aktenzeichen: 4 B 1222/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0209.4B1222.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die teilweise Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2.11.2022 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
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