Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-09, 4 B 1222/22

4 B 1222/22Verwaltungsgericht09.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1222/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-09

Aktenzeichen: 4 B 1222/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0209.4B1222.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die teilweise Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2.11.2022 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

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