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21 B 76/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-09, 21 B 76/24
21 B 76/24Verwaltungsgericht09.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-09
Aktenzeichen: 21 B 76/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0209.21B76.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 7.500,00 € festgesetzt.
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