Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-09, 21 B 76/24

21 B 76/24Verwaltungsgericht09.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 21 B 76/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-09

Aktenzeichen: 21 B 76/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0209.21B76.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 7.500,00 € festgesetzt.

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