Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-08, 4 E 26/24

4 E 26/24Verwaltungsgericht08.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 26/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-08

Aktenzeichen: 4 E 26/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0208.4E26.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Rechtsmittel der Klägerin gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Klageverfahrens (14 K 2062/22) an das Landgericht Köln durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 5.1.2024 wird verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.