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4 B 42/24 und 4 E 33/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-08, 4 B 42/24 und 4 E 33/24
4 B 42/24 und 4 E 33/24Verwaltungsgericht08.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-08
Aktenzeichen: 4 B 42/24 und 4 E 33/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0208.4B42.24UND4E33.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Abänderungsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und die beabsichtigte Beschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung der Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 4.1.2024 werden abgelehnt.
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