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13 A 183/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-05, 13 A 183/21
13 A 183/21Verwaltungsgericht05.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-05
Aktenzeichen: 13 A 183/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0205.13A183.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 18. November 2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 30.402,80 Euro festgesetzt.
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