Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-02, 10 A 307/22

10 A 307/22Verwaltungsgericht02.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 A 307/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-02

Aktenzeichen: 10 A 307/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0202.10A307.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10 Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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