Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-30, 11 A 721/22.A

11 A 721/22.AVerwaltungsgericht30.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 721/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-30

Aktenzeichen: 11 A 721/22.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0130.11A721.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.