Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-29, 6 E 902/23

6 E 902/23Verwaltungsgericht29.01.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf im Polizeivollzugsdienst gerichtete Klage.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 902/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-29

Aktenzeichen: 6 E 902/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0129.6E902.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW § 109 Abs. 3; LBG NRW § 14 Abs. 5

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf im Polizeivollzugsdienst gerichtete Klage.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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