Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-24, 7 D 144/22.NE

7 D 144/22.NEVerwaltungsgericht24.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 144/22.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-24

Aktenzeichen: 7 D 144/22.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0124.7D144.22NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 245 „Erweiterung H. Reisemobile“ der Stadt X. ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Antragsteller zuvor in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.