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19 A 2125/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-23, 19 A 2125/23
19 A 2125/23Verwaltungsgericht23.01.2024
Auch im Ausland geführte Straf- und Ermittlungsverfahren verpflichten zur Aussetzung der Entscheidung über den Einbürgerungsantrag nach § 12a Abs. 3 Satz 1 StAG.
Entscheidungsdatum: 2024-01-23
Aktenzeichen: 19 A 2125/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0123.19A2125.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: StAG § 12a Abs.3 Satz 1; StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
Auch im Ausland geführte Straf- und Ermittlungsverfahren verpflichten zur Aussetzung der Entscheidung über den Einbürgerungsantrag nach § 12a Abs. 3 Satz 1 StAG.
Die Berufung wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Antragsverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
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