Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-23, 19 A 2125/23

19 A 2125/23Verwaltungsgericht23.01.2024

Regest

Auch im Ausland geführte Straf- und Ermittlungsverfahren verpflichten zur Aussetzung der Entscheidung über den Einbürgerungsantrag nach § 12a Abs. 3 Satz 1 StAG.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 2125/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-23

Aktenzeichen: 19 A 2125/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0123.19A2125.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Normen: StAG § 12a Abs.3 Satz 1; StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5

Leitsätze

Auch im Ausland geführte Straf- und Ermittlungsverfahren verpflichten zur Aussetzung der Entscheidung über den Einbürgerungsantrag nach § 12a Abs. 3 Satz 1 StAG.

Tenor

Die Berufung wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Antragsverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

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