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2 A 810/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-19, 2 A 810/22
2 A 810/22Verwaltungsgericht19.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-19
Aktenzeichen: 2 A 810/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0119.2A810.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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