Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-18, 1 B 1442/23

1 B 1442/23Verwaltungsgericht18.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1442/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-18

Aktenzeichen: 1 B 1442/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0118.1B1442.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.922,02 Euro festgesetzt.

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