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6 B 57/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-17, 6 B 57/24
6 B 57/24Verwaltungsgericht17.01.2024
Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die sich gegen die Anordnung einer psychiatrischen (Zusatz-)Begutachtung wendet.
Entscheidungsdatum: 2024-01-17
Aktenzeichen: 6 B 57/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0117.6B57.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 33
Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die sich gegen die Anordnung einer psychiatrischen (Zusatz-)Begutachtung wendet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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