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6 A 1895/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-17, 6 A 1895/23
6 A 1895/23Verwaltungsgericht17.01.2024
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung (Einsatzbewertung) insbesondere mit dem Einwand der Befangenheit der Prüfer wendet.
Entscheidungsdatum: 2024-01-17
Aktenzeichen: 6 A 1895/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0117.6A1895.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; StudO-BA Teil A § 13 Abs. 2; VwVfG NRW § 21
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung (Einsatzbewertung) insbesondere mit dem Einwand der Befangenheit der Prüfer wendet.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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