Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-17, 6 A 1895/23

6 A 1895/23Verwaltungsgericht17.01.2024

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung (Einsatzbewertung) insbesondere mit dem Einwand der Befangenheit der Prüfer wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1895/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-17

Aktenzeichen: 6 A 1895/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0117.6A1895.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; StudO-BA Teil A § 13 Abs. 2; VwVfG NRW § 21

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung (Einsatzbewertung) insbesondere mit dem Einwand der Befangenheit der Prüfer wendet.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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