Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-16, 6 B 1246/23

6 B 1246/23Verwaltungsgericht16.01.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Justizvollzugsobersekretärs, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1246/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-16

Aktenzeichen: 6 B 1246/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0116.6B1246.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 26

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Justizvollzugsobersekretärs, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.

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