Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-16, 6 A 1867/22

6 A 1867/22Verwaltungsgericht16.01.2024

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kommune mit dem Ziel der Anerkennung von Arbeitsstunden, die ein Hauptbrandmeister (regelmäßig) über die unionsrechtliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden im Siebentageszeitraum hinaus geleistet hat, als rechtmäßige Mehrarbeit.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1867/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-16

Aktenzeichen: 6 A 1867/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0116.6A1867.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; RL 2003/88/EG Art. 6 Buchst. b)

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kommune mit dem Ziel der Anerkennung von Arbeitsstunden, die ein Hauptbrandmeister (regelmäßig) über die unionsrechtliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden im Siebentageszeitraum hinaus geleistet hat, als rechtmäßige Mehrarbeit.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 16.548,99 Euro festgesetzt.

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