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6 A 2831/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-11, 6 A 2831/21
6 A 2831/21Verwaltungsgericht11.01.2024
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeioberkommissars, der die Verpflichtung des beklagten Landes zur Genehmigung einer Nebentätigkeit als Chauffeur in einem Unternehmen begehrt, das Sicherheitsdienstleistungen erbringt.
Entscheidungsdatum: 2024-01-11
Aktenzeichen: 6 A 2831/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0111.6A2831.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 49
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeioberkommissars, der die Verpflichtung des beklagten Landes zur Genehmigung einer Nebentätigkeit als Chauffeur in einem Unternehmen begehrt, das Sicherheitsdienstleistungen erbringt.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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