Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-10, 6 B 1196/23

6 B 1196/23Verwaltungsgericht10.01.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde eines nicht promovierten Bewerbers in einem Konkurrentenstreitverfahren betreffend die Besetzung einer W2-Professur an einer Fachhochschule.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1196/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-10

Aktenzeichen: 6 B 1196/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0110.6B1196.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 123; FHGöD NRW § 18; HG NRW 2004 § 46 Abs. 1 Nr. 3

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines nicht promovierten Bewerbers in einem Konkurrentenstreitverfahren betreffend die Besetzung einer W2-Professur an einer Fachhochschule.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.

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