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5 A 1281/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-10, 5 A 1281/23
5 A 1281/23Verwaltungsgericht10.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-10
Aktenzeichen: 5 A 1281/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0110.5A1281.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Juni 2023 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 5.000,00 Euro festgesetzt.
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