Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-09, 4 B 896/23

4 B 896/23Verwaltungsgericht09.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 896/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-09

Aktenzeichen: 4 B 896/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0109.4B896.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

    1. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin T. aus E. wird abgelehnt.
    1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1.8.2023 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

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