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2 A 526/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-05, 2 A 526/23
2 A 526/23Verwaltungsgericht05.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-05
Aktenzeichen: 2 A 526/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0105.2A526.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.
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