Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-29, 4 B 455/23

4 B 455/23Verwaltungsgericht29.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 455/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-29

Aktenzeichen: 4 B 455/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1229.4B455.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 24.4.2023 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 39.644,96 Euro festgesetzt.

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