projekte
11 A 70/23.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-20, 11 A 70/23.A
11 A 70/23.AVerwaltungsgericht20.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-20
Aktenzeichen: 11 A 70/23.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1220.11A70.23A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.