Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-19, 4 E 642/22

4 E 642/22Verwaltungsgericht19.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 642/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-19

Aktenzeichen: 4 E 642/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1219.4E642.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 31.8.2022 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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