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4 B 1367/23 und 4 E 874/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-18, 4 B 1367/23 und 4 E 874/23
4 B 1367/23 und 4 E 874/23Verwaltungsgericht18.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-18
Aktenzeichen: 4 B 1367/23 und 4 E 874/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1218.4B1367.23UND4E874.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Anhörungsrügeverfahren wird abgelehnt.
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Verfahren 4 B 1157/23 ablehnenden und die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Verfahren 4 E 733/23 zurückweisenden Beschluss des Senats vom 7.12.2023 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens.
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