Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-12, 6 A 702/22

6 A 702/22Verwaltungsgericht12.12.2023

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung im Modul "berufspraktisches Training" innerhalb einer vorgegebenen zeitlichen Grenze wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 702/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-12

Aktenzeichen: 6 A 702/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1212.6A702.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung im Modul "berufspraktisches Training" innerhalb einer vorgegebenen zeitlichen Grenze wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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