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4 B 563/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-12, 4 B 563/23
4 B 563/23Verwaltungsgericht12.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-12
Aktenzeichen: 4 B 563/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1212.4B563.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 17.5.2023 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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