Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-11, 5 E 581/23

5 E 581/23Verwaltungsgericht11.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 5 E 581/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-11

Aktenzeichen: 5 E 581/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1211.5E581.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 27. Juli 2023 geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.