Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-11, 4 A 3228/19

4 A 3228/19Verwaltungsgericht11.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 3228/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-11

Aktenzeichen: 4 A 3228/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1211.4A3228.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 24.7.2019 ist wirkungslos.

Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens erster Instanz, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, je zur Hälfte. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zweiter Instanz mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 7.500,00 Euro festgesetzt.

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