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7 A 744/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-08, 7 A 744/22
7 A 744/22Verwaltungsgericht08.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-08
Aktenzeichen: 7 A 744/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1208.7A744.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin zuvor in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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