Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-08, 4 B 577/22

4 B 577/22Verwaltungsgericht08.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 577/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-08

Aktenzeichen: 4 B 577/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1208.4B577.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1.5.2022 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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