Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-07, 12 A 1484/23

12 A 1484/23Verwaltungsgericht07.12.2023

Regest

Ein Rechtsanwalt, der in eigener Angelegenheit Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen nach § 55d Satz 1 VwGO verpflichtet, wenn er gegenüber dem Gericht ausdrücklich als Rechtsanwalt auftritt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 1484/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-07

Aktenzeichen: 12 A 1484/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1207.12A1484.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Normen: VwGO § 55a; VwGO § 55d; ERVV § 2

Leitsätze

Ein Rechtsanwalt, der in eigener Angelegenheit Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen nach § 55d Satz 1 VwGO verpflichtet, wenn er gegenüber dem Gericht ausdrücklich als Rechtsanwalt auftritt.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

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