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4 E 389/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-05, 4 E 389/23
4 E 389/23Verwaltungsgericht05.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-05
Aktenzeichen: 4 E 389/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1205.4E389.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 14.4.2023 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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