Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-05, 4 E 389/23

4 E 389/23Verwaltungsgericht05.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 389/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-05

Aktenzeichen: 4 E 389/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1205.4E389.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 14.4.2023 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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